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Fachanwälte für Verwaltungsrecht und IT-Recht

Das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, nach wie vor
der Schwerpunkt gerichtlicher Ent-scheidungen, betrifft Sie, wenn um
bauliche Anlagen oder Nutzungen gestritten wird.
Geht es um Lärm oder Gerüche, kommt das Immissionsschutzrecht
und Nachbarrecht zum Zuge.
Ordnet die Behörde gegen Sie etwas an, muß sie das Polizei-
und Ordnungsrecht und ggf.das einschlägige Spezialgesetz (Altlastenrecht,
Abfallrecht) beachten.
Erst zum Schluß, aber oft über drei Instanzen, geht es darum,
Schäden nach Staatshaftungsrecht und/oder Enteignungsrecht auszugleichen,
hat die Behörde rechtswidrig gehandelt.
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